Hier wurden Schienen verbaut die nicht zulässig sind
KFK Konrad® GmbH Safety Prüfservice & Elektro-Prüfungen +bundesweit + europaweit.
Es wurde ein Profil verbaut, welches vom Hersteller nicht für Personen-Sicherungsanlagen freigegeben wurde. Das Personen-Sicherungs-System wurde ohne Rücksprache mit dem Hersteller verbaut, wäre eine Person abgestürzt, wäre der Höhenunfall zu 95% tödlich verlaufen.
Eine Anordnung auf dem Boden ist ebenfalls nicht zulässig
Die Schienen zur Personensicherung müssen oberhalb der zu sichernden Person angebracht sein. Hierbei hätte der Betreiber / der Verantwortliche mit seinem Privatvermögen gehaftet (wenn es zum Unfall gekommen wäre).
Deshalb ist vor der Inbetriebnahme und danach min. jährlich eine gesetzliche Prüfung gemäß DGUV Regel 112-198 und 199, DGUV Grundsatz 312-906 (vormals BGR 198 und 199, BGI 659 und 826 sowie BGG 906) sowie EN 795, EN 751-1 und -2, DGUV Information 201-056 Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern vorgeschrieben.