- Was wird geprüft? Einzelanschlagpunkte, Seil- und Schienensysteme, Steigschutz an Steigleitern, Auffanggurte, Falldämpfer und Verbindungsmittel
- Grundlage: DIN EN 795, DGUV Regel 112-198 und 112-199, DGUV Information 201-056, TRBS 2121
- Prüffrist: nach Herstellerangaben, in der Regel mindestens einmal jährlich
- Wer prüft? Sachkundige für PSA gegen Absturz nach DGUV Grundsatz 312-906
- Ergebnis: Prüfprotokoll mit Fotos, Prüfplakette, Mängelliste mit Empfehlungen
- Zusätzlich: Abnahme neuer Anlagen, Montagebescheinigungen (auch nachträglich), Gefährdungsbeurteilung
- Einsatzgebiet: bundesweit, alle Hersteller aus einer Hand
Prüfung von Anschlagpunkten, Seilsystemen und PSA gegen Absturz
Anschlageinrichtungen auf Dächern und persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz müssen regelmäßig von einer sachkundigen Person geprüft werden – in der Regel mindestens einmal im Jahr. KFK Konrad® prüft Einzelanschlagpunkte, Seil- und Schienensysteme, Steigleitern sowie Auffanggurte und Verbindungsmittel nach DIN EN 795 und DGUV Regel 112-198 und 112-199. Wir arbeiten herstellerunabhängig und bundesweit, seit über 30 Jahren.
Warum Anschlagpunkte geprüft werden müssen
Wer auf einem Flachdach Lichtkuppeln reinigt, eine Lüftungsanlage wartet oder Fenster putzt, verlässt sich darauf, dass der Anschlagpunkt im Ernstfall hält. Genau das ist bei vielen Anlagen nicht gesichert: Bei unseren Prüfungen finden wir regelmäßig korrodierte Befestigungen, lose Verschraubungen, Systeme, die nicht nach Herstellervorgabe montiert wurden, und Eigenbauten ohne Zulassung.
Der Betreiber der Anlage ist dafür verantwortlich, dass die Anschlageinrichtungen sicher benutzt werden können. Dazu gehören eine Gefährdungsbeurteilung, eine Montagedokumentation und die regelmäßige Prüfung durch eine sachkundige Person. Fehlt einer dieser Nachweise, darf die Anlage nicht benutzt werden.
Alle Hersteller aus einer Hand
KFK Konrad® ist herstellerunabhängig. Wir prüfen alle gängigen Systeme, unter anderem von ABS Safety, DWS Pohl, Skylotec, Latchways, Innotech, ST Quadrat, Lux-top, Bornack, Grün und ZinCo. Sie brauchen also nicht für jeden Hersteller einen eigenen Dienstleister.
In welchen Abständen muss geprüft werden?
Anschlagpunkte, Seilsysteme, Steigschutzeinrichtungen und die persönliche Schutzausrüstung wie Auffanggurte und Falldämpfer werden nach den Vorgaben des Herstellers geprüft, in der Regel mindestens einmal im Jahr. Nach einem Sturz in das System oder bei sichtbaren Schäden muss die Anlage sofort außer Betrieb genommen und geprüft werden.
Prüfen Sie Gurt und Anschlagpunkt immer gemeinsam: Ein einwandfreier Auffanggurt schützt nicht, wenn der Anschlagpunkt, an dem er befestigt wird, nicht hält.
Was wir prüfen
- Einzelanschlagpunkte auf Flachdächern, an Attiken und Lichtkuppeln
- Seil- und Schienensysteme einschließlich Kurven, Endstücken und Laufwagen
- Steigschutzeinrichtungen an Steigleitern nach DIN EN 353-1
- Persönliche Schutzausrüstung: Auffanggurte (DIN EN 361), Falldämpfer (DIN EN 355), Verbindungsmittel (DIN EN 354), mitlaufende Auffanggeräte (DIN EN 353-2)
- Dokumentation: Montagebescheinigung, Prüfbuch, Gefährdungsbeurteilung
Für neu montierte Anlagen bieten wir die Abnahme und Erstprüfung von Anschlageinrichtungen an. Fehlt bei bestehenden Anlagen die Montagebescheinigung, prüfen wir, ob sie nachträglich ausgestellt werden kann.
So läuft die Prüfung ab
- Anfrage: Sie nennen uns Standort, Dachfläche und – falls bekannt – Hersteller und Anzahl der Anschlagpunkte.
- Angebot und Termin: Sie erhalten ein Angebot. Den Termin stimmen wir so ab, dass Ihr Betrieb nicht gestört wird.
- Prüfung vor Ort: Sichtprüfung, Funktionsprüfung und Kontrolle der Befestigung nach den Vorgaben des jeweiligen Herstellers. Jeder Anschlagpunkt wird fotografiert und gekennzeichnet.
- Dokumentation: Sie erhalten ein Prüfprotokoll mit Fotos, die Prüfplaketten und eine Mängelliste mit konkreten Empfehlungen.
- Mängelbeseitigung: Auf Wunsch kümmern wir uns um Instandsetzung oder Austausch und erinnern Sie an die nächste Prüfung.
Was kostet die Prüfung?
Die Kosten hängen vor allem von der Anzahl der Anschlagpunkte, der Länge der Seilsysteme und der Zugänglichkeit des Daches ab. Sie erhalten ein verbindliches Angebot, bevor wir anreisen.



Wie oft müssen Anschlagpunkte geprüft werden?
Nach den Vorgaben des Herstellers, in der Regel mindestens einmal im Jahr. Nach einem Sturz in das System oder bei sichtbaren Schäden muss die Anlage sofort außer Betrieb genommen und geprüft werden.
Wer darf Anschlageinrichtungen prüfen?
Eine sachkundige Person für PSA gegen Absturz. Welche Ausbildung und Erfahrung dafür nötig ist, beschreibt der DGUV Grundsatz 312-906. Für viele Systeme verlangen die Hersteller zusätzlich eine Schulung auf ihr Produkt.
Was passiert, wenn die Montagebescheinigung fehlt?
Ohne Montagedokumentation lässt sich nicht nachweisen, dass die Anlage richtig befestigt ist. Sie sollte dann nicht benutzt werden. Wir prüfen, ob eine nachträgliche Bescheinigung möglich ist oder welche Maßnahmen nötig sind.
Prüfen Sie auch Auffanggurte und andere PSA?
Ja. Auffanggurte, Falldämpfer und Verbindungsmittel prüfen wir beim selben Termin. So ist das gesamte Auffangsystem dokumentiert.
In welchen Regionen sind Sie tätig?
Bundesweit. Unser Sitz ist in Reichertshofen bei Ingolstadt.
Fallbeispiele mit Fotos aus unseren Prüfungen
Die wichtigsten Regelwerke für Anschlageinrichtungen und PSA gegen Absturz
- ArbSchG und ArbStättV: Pflicht des Arbeitgebers zur Gefährdungsbeurteilung und zu sicheren Arbeitsplätzen
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV): Bereitstellung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstung
- TRBS 2121: Gefährdung von Personen durch Absturz – allgemeine Anforderungen
- DGUV Regel 112-198 und 112-199: Benutzung von PSA gegen Absturz und zum Retten aus Höhen
- DGUV Grundsatz 312-906: Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für PSA gegen Absturz
- DGUV Information 201-056: Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern
- DIN EN 795: Anschlageinrichtungen – Anforderungen und Prüfverfahren
- DIN EN 353-1 und 353-2: Steigschutzeinrichtungen und mitlaufende Auffanggeräte
- DIN EN 354, 355, 361, 363, 365: Verbindungsmittel, Falldämpfer, Auffanggurte, Auffangsysteme, Gebrauchsanleitung und Kennzeichnung
Auf Wunsch erstellt KFK Konrad® gemeinsam mit Ihnen die Gefährdungsbeurteilung und die Betriebsanweisung für Ihre Absturzsicherung.
Beim selben Termin prüfen wir auf Wunsch auch Steigleitern, Geländer und Gitterroste sowie Leitern und Tritte. Unsere Prüfer sind Sachkundige für PSA gegen Absturz – zu unseren Befähigungsnachweisen.
Seit über 30 Jahren, mit über 2.500 Kunden und zertifiziert nach ISO 9001:2015. KFK Konrad® GmbH hat Lieferantennummern zum Beispiel bei: Audi, Volkswagen, BMW, Porsche, Daimler, Siemens, Bosch, Deutsche Bahn, ThyssenKrupp, TÜV SÜD, SPIE, Apleona, Dussmann, WISAG, BayWa, Krones, MAN, Landeshauptstadt München, Bayerischer Rundfunk und DLR.
Unsere Partnerfirma KFK Torservice & Safety Prüfservice® GmbH ergänzt unseren Service um die Prüfung und Wartung von Toren, Brandschutztüren und Feuerabschlüssen, Verladetechnik, Krananlagen und Hebezeugen sowie Anschlag- und Lastaufnahmemitteln. Infos unter www.pruefservice.de
Prüfung anfragen
Sie haben Fragen zur Prüfung Ihrer Anschlageinrichtungen oder möchten ein Angebot? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir prüfen bundesweit.
Telefon: 08453 3353510
E-Mail: anfragen@kfk.eu
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