UVV Prüfung, Sicherheitshinweis zu Steigschutzeinrichtung, Steigschutzläufer!
Prüfung, Wartung und Abnahme von Anschlagpunkten
Aufgrund der Streichung der Norm EN 351-1 (2002) und daraufhin durchgeführten Prüfung der Steigschutzsysteme mit der Bezeichnungen XXXX wurde festgestellt, daß diese in einigen Teilen nicht mehr den neuen, festgelegten Kriterien entsprechen. Vorsorglich sollte gemäß Empfehlung des Herstellers Ihr Steigschutzeinrichtung bis zur Abstellung der Mängel nicht benutzt werden.
KFK Konrad® GmbH Prüfservice für ganz Deutschland: Warum Regelmäßige Überprüfung, UVV-Prüfung nach BGG 906, BGR 198, BGR 199 an Auffanggurten und Bandfalldämpfer, Sicherungsseile, erfolgen müssen. Ablege Reife erreicht! Unfallgefahr!