Sicherheitsbeleuchtung prüfen nach DIN VDE
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Sicherheitsbeleuchtung prüfen in Bürogebäuden – Vorschriften & Umsetzung

Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitgeber – was Sie wissen müssen

In Büro- und Verwaltungsgebäuden ist eine funktionierende Sicherheitsbeleuchtung Pflicht. Laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und DGUV Vorschrift 3 müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass Fluchtwege jederzeit beleuchtet sind – auch bei Stromausfall.

KFK Konrad® – Ihr Partner für normgerechte Prüfungen

Wir bieten bundesweite Prüfungen der Sicherheitsbeleuchtung speziell für Büroimmobilien, inklusive:

  • Analyse der Beleuchtungszonen

  • Prüfung von Akkus und Ladeeinrichtungen

  • Funktionsprüfung der Leuchten

  • Betriebsdauer- und Langzeittest

Typische Schwachstellen – wir finden sie

Viele Sicherheitsleuchten weisen nach Jahren der Nutzung Mängel auf – etwa defekte Leuchtmittel, entladene Akkus oder fehlerhafte Schaltungen. Unsere Techniker identifizieren Schwachstellen frühzeitig und sorgen für eine rechtzeitige Behebung.

Warum regelmäßig prüfen lassen?

  • Vermeidung von Haftungsrisiken

  • Schutz der Mitarbeiter

  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

  • Vorbeugung gegen Ausfälle

Rundum-Sorglos-Prüfservice

Sie kümmern sich um Ihr Kerngeschäft – wir übernehmen Planung, Durchführung und Dokumentation der Sicherheitsbeleuchtungsprüfung. Digital, rechtssicher und auf Wunsch mit Erinnerungsservice für künftige Prüftermine.

Jetzt Wartungstermin vereinbaren

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