Sicherheitsbeleuchtung prüfen in Bürogebäuden – Vorschriften & Umsetzung
Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitgeber – was Sie wissen müssen
In Büro- und Verwaltungsgebäuden ist eine funktionierende Sicherheitsbeleuchtung Pflicht. Laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und DGUV Vorschrift 3 müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass Fluchtwege jederzeit beleuchtet sind – auch bei Stromausfall.
KFK Konrad® – Ihr Partner für normgerechte Prüfungen
Wir bieten bundesweite Prüfungen der Sicherheitsbeleuchtung speziell für Büroimmobilien, inklusive:
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Analyse der Beleuchtungszonen
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Prüfung von Akkus und Ladeeinrichtungen
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Funktionsprüfung der Leuchten
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Betriebsdauer- und Langzeittest
Typische Schwachstellen – wir finden sie
Viele Sicherheitsleuchten weisen nach Jahren der Nutzung Mängel auf – etwa defekte Leuchtmittel, entladene Akkus oder fehlerhafte Schaltungen. Unsere Techniker identifizieren Schwachstellen frühzeitig und sorgen für eine rechtzeitige Behebung.
Warum regelmäßig prüfen lassen?
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Vermeidung von Haftungsrisiken
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Schutz der Mitarbeiter
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Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
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Vorbeugung gegen Ausfälle
Rundum-Sorglos-Prüfservice
Sie kümmern sich um Ihr Kerngeschäft – wir übernehmen Planung, Durchführung und Dokumentation der Sicherheitsbeleuchtungsprüfung. Digital, rechtssicher und auf Wunsch mit Erinnerungsservice für künftige Prüftermine.