KFK® Prüfservice & Wartung & Elektroprüfungen empfiehlt
Prüfungen von Lichterkupelln
* KFK® empfiehlt: es sollte unbedingt beachtet werden, dass auch die Lichtkuppeln, RWA Kuppeln und Lichtbänder gesichert werden, auch hier kommt es leider immer wieder zu tödlichen Abstürzen, jeder einzelne ist einer zu viel.
Deshalb sollte eine Nachrüstung von Durchsturzsicherungen für Lichtkuppeln zwingend erfolgen! Hierbei spielt das Fabrikat der Lichtkuppel / Oberlichter eine eher untergeordnete Rolle. Die Durchsturzsicherung kann nachträglich vom Dach aus in die vorhandene Öffnung eingebaut werden. Bitte beachten Sie auch die DIN 4426 für Lichtkuppeln
Fallbeispiele:
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Ein 28-jähriger Mann ist mit weiteren Freunden über ein Gerüst auf das Dach eines Hörsaalgebäudes der Universität Germersheim (Rheinland-Pfalz) gestiegen. Auf dem Dach trat er auf ein Oberlicht / Lichtkuppel aus Kunststoff. Das Oberlicht brach zusammen und der Mann stürzte rund acht Meter in die Tiefe. Er wurde von der Feuerwehr geborgen und mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik gebracht. Er erlag jedoch seinen schweren Verletzungen und starb.
Quelle:
Pfalz Express (Hrsg.; 23.04.2016): Germersheim: Aufs Unidach gestiegen und beim Absturz lebensgefährlich verletzt. URL: https://www.pfalz-express.de/germersheim-aufs-unidach-gestiegen-und-beim-absturz-lebensgefaehrlich-verletzt/
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Auf Firmendach
16.09.2018 17:50
15-Jähige stürzte durch Lichtkuppel in die Tiefe
Abenteuerlust, Leichtsinn, Dummheit? Vier Jugendliche turnten Sonntagmittag auf das Flachdach einer Firma im Linzer Kaplanhofviertel, stiegen dabei auch auf eine Lichtkuppel – das Plexiglas brach. Ein 15-Jähriger stürzte acht Meter tief ab, wurde schwer verletzt. Ein 17-Jähriger konnte sich gerade noch festhalten.
Ein in Passant hatten den Jugendlichen zugeschaut, wie sie um 12.20 Uhr über die Feuerleiter auf das Flachdach der Lagerhalle einer Spedition nahe dem Linzer Schlachthof kletterten und hatte die Polizei alarmiert. Aber noch ehe eine Streifenwagenbesatzung beim „Tatort“ eintraf, kam es dort zu lebensgefährlichen Situationen.
Quelle: https://www.krone.at/1772573
*Hier hat leider die Lichtkuppelsicherung gefehlt, sowas darf nie wieder vorkommen!
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Ein 14-jähriges Mädchen ist bei einem Sturz durch das Dachfenster (RWA-Anlage / Lichtkuppel) einer Turnhalle in Baden-Württemberg gestorben. Eine 13-jährige Freundin überlebte den Sturz schwer verletzt.
Es war einer ihrer Lieblingsplätze: das Dach einer Turnhalle im baden-württembergischen Illingen. Oft waren Janina S. und ihre Freundin hier oben und saßen auf den Oberlichtern, Lichtkuppel.
Auch am Freitagabend saßen sie nach Angaben der Polizei Karlsruhe gemeinsam mit einem Freund auf dem Dach der Turnhalle. Doch diesmal hielt das Glas der Belastung nicht stand. Das Fenster brach und die 14- und 13 Jahre alten Mädchen stürzten neun Meter auf den Turnhallenboden.
Die 14-jährige Janina S. starb noch an der Unfallstelle. Die 13-jährige Freundin wurde lebensgefährlich verletzt. Sie wurde in ein Pforzheimer Krankenhaus eingeliefert und notoperiert, wie die lokale „Pforzheimer Zeitung“ berichtet. Der Freund der beiden konnte sich demnach nicht, wie zunächst von der Polizei berichtet, durch einen Sprung zur Seite retten. Er hing zunächst kopfüber durch das Loch, konnte sich jedoch nach oben hangeln und die Rettungskräfte verständigen, so die „Pforzheimer Zeitung“
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Es sollte beachtet werden:
Gesetzliche Regelungen zu Lichtkuppeln und Lichtbändern:
In den technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.1 Punkt 7.1, Teil (3) ist vorgeschrieben, dass Lichtkuppeln, RWA-Anlagen und Lichtbänder, die nicht durchtrittsicher sind, mit geeigneten Umwehrungen, Überdeckungen oder Unterspannungen ausgeführt sein müssen, um einen Durchsturz zu verhindern. Sie finden mehr dazu in Broschüre Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen für Absturzsicherungen.
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Zusätzliche Hinweise zu Lichtkuppeln
Eingebaute Lichtkuppeln und Lichtbänder gelten im Allgemeinen als nicht durchsturzsicher und sind z. B. durch folgende Maßnahmen zu sichern:
- Seitenschutz,
- Schutzabdeckungen ,
- Schutznetze ,
- Absperrungen,
- durchsturzsichere Unterbauten (DIN 4426) ,
- Verwendung von PSAgA.
- Als durchsturzsicher gelten Bauteile, wenn die Tragfähigkeit nachgewiesen worden ist.
- Verkehrswege, die an Lichtkuppeln und Lichtbändern vorbeiführen und die nicht gegen Absturz, Hineinfallen oder Hineintreten gesichert sind, im Abstand von mindestens 2 m fest absperren.
- Absperrungen z. B. durch Geländer erstellen.
- Trassierbänder (Flatterleinen) nicht als Absperrmittel verwenden.
- Mit dem DGUV Test-Zeichen und dem Zusatz „Durchsturzsicher“ gekennzeichnete Bauteile gelten als uneingeschränkt durchsturzsicher.
Weitere Informationen:
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- BGV A1, DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
- DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
- DGUV Information 201-054 Dach-, Zimmerer- und Holzbauarbeiten
- DIN 4426
- ASR A1.8 Verkehrswege
Fragen Sie die KFK® zur Absturzsicherheit, Prüfservice bundesweit eMail: info(AT)kfk.gmbh
Allgemeines zu Absturzsicherheit / Absturzsicherungen / Arbeitssicherheit und Sicherungssystemen auf Flachdächer
Wartungsarbeiten und Bauarbeiten auf dem Dach sind sehr gefährlich und erfordern ab einer Absturzhöhe von zwei Metern das Sichern mit einer Absturzsicherung. Es sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR und den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft und Bauwirtschaft zu beachten. Diese soll den Sturz einer Person vom Dach, durchs Dach oder durch eine Lichtkuppel, Dachöffnung verhindern. Grundsätzlich sollten Arbeiten auf dem Dach ohne Geländer nur durch qualifiziertes Personal mit Fachschulungen erfolgen. Auf die Notwendigkeit von Absturzsicherungen, Wartung eines Flachdachs wird in den Flachdachrichtlinien hingewiesen.
Zu beachten sind Aufbauanleitungen, Herstellerangaben, Verwendungsanleitung und Montageanleitung der Hersteller sowie eine notwendige Absturzsicherung bei der Montage des entsprechenden Systems. Die Absturzsicherungen selbst müssen ebenfalls regelmäßigen geprüft werden mindestens alle 12 Monate hat die Prüfung und Wartung zu erfolgen.
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KFK® Lichtkuppelsicherheit
Ob Kind, Jugendlicher, Arbeiter oder eine andere Person -so etwas möchte kein Betrieb erleben, deshalb müssen die Steigleitern und Lichtkuppeln sehr gut gesichert werden!
Beachten Sie auch Ihre Fürsorgepflicht, wenn Ihnen bekannt ist, das jemand unerlaubt die Steigleiter übersteigt, dann muss diese, ebenso wie die Lichtkuppel, unverzüglich richtig und vollumfänglich gesichert werden. Jeder Tote ist einer zuviel!
* Sonst können die Verantwortlichen unter Umständen auch mit Ihrem privaten Vermögen haften!