Kran und Fördertechnik Konrad GmbH | Baar-Ebenhausen
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Feststellanlagen

Ihr kompetenter Partner die KFK Konrad GmbH

Oft trifft man  Holzkeile als verwendete Feststellanlagen an, das ist vielen bekannt, aber lebensgefährlich!

Wir, die KFK Konrad GmbH, bieten Ihnen den Prüfservice, dem auch eine Begehung der zuständigen Brandschutzbehörde standhält. Wir bieten Ihnen den Tür- und Torservice mit vielen Lösungsmöglichkeiten an.

Wir überwachen Ihre Türen und Tore so, dass diese im Brandfall ordnungsgemäß schließen.

FAA, Feststellanlagen müssen den Richtlinien des (DIBT) Deutschen Instituts für Bautechnik entsprechen, sowie der MBO/LBO. Auch die Gebäudebrandversicherungen schreiben hierfür sehr strenge Regeln vor.

Sind nicht alle Türanlagen und Toranlagen ordnungsgemäß geprüft, droht eine Haftung des Gebäudebetreibers für Sach- und Personenschäden im Unglücksfall.

Wir bieten Ihnen einen speziellen Prüf- und Wartungsservice für Automatiktüren, FAA, Brandschutztüren, Rauchschutztüren und Feststellanlagen gem. DIN 14677, BGR 232, DIBT, LBO

Frühzeitiges Erkennen und Beheben von defekten oder verschlissenen Teilen beugt größeren Schäden vor und das wiederum steigert die Lebensdauer Ihrer Anlagen.

Wir erfüllen den Kompetenznachweis der DIN 14677 für die Instandhaltung einer Feststellanlage!

Unsere Servicetechniker sind u.a. durch den TÜV und auch durch Hekatron sehr gut geschult.

Wir verwenden Hekatron Produkte.

Mit unserer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 : 2008 heben wir uns , durch dokumentierte höchste Qualität, von vielen deutschen Anbietern ab.

Quelle Hekatron:

DIN 14677

Neue Norm - neue Regeln

 

DIN 14677

Das erklärte Ziel der DIN 14677 ist die Sicherstellung des Betriebs und der Funktion einer Feststellanlage über die gesamte Nutzungsdauer. Das bedeutet in erster Linie mehr Sicherheit!

 

1. Regel - Instandhaltung ist definiert
Unter dem Begriff Instandhaltung versteht man die regelmäßige Inspektion, Wartung und Instandsetzung einer Feststellanlage.
Die DIN 14677 gibt die zeitlichen Intervalle wie auch die benötigte Qualifikation für die Umsetzung der Maßnahmen vor.

 

2. Regel - Fixe Tauschzyklen der Brandmelder
Mit der DIN 14677 wird erstmalig ein Tauschzyklus für Brandmelder festgesetzt. Regelmäßige Tauschintervalle sorgen dafür, dass die Feststellanlagen funktionsfähig und betriebsbereit sind.
Mit den rückwärtskompatiblen Rauchschaltern von Hekatron ist damit auch eine einfache und kostengünstige Modernisierung im Rahmen der Instandsetzung möglich.
Jeder Rauchschalter besitzt außerdem eine Revisionsanzeige nach DIN 14677.

 

3. Regel - Kompetenznachweis für Instandhaltung
Die DIN 14677 legt fest, dass jeder, der die Instandhaltung einer Feststellanlage vornimmt, einen Kompetenznachweis zu erbringen hat. Der Instandhalter muss gemäß der Norm eine zertifizierte "Fachkraft für
Feststellanlagen" sein. Die Verantwortlichkeit für den Betrieb der Anlage liegt beim Betreiber.
Wer sich entsprechend der Vorgaben der neuen DIN 14677 qualifiziert, ist im Schadenfall rechtlich auf der sicheren Seite.  

 

Quellen: Hekatron